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Aktuelle Meldung vom 18.01.2010 Die Verlängerung der Vermutungswirkung (Gültigkeit) im Rahmen der neuen Maschinenrichtlinie wurde am 29.12.09 von der EU-Kommission für den Bereich der Risikobetrachtung (nur ein Teilbereich der Maschinenrichtlinie) festgesetzt: Weitere zwei Jahre ist die Verlängerung gültig – das bedeutet, dass im Fall der Risikoanalyse sowohl die EN 954-1 wie auch die DIN EN ISO 13849-1 zur Anwendung kommen können. Die Maschinenrichtlinie ist ab diesem Jahr verbindlich – hier gibt es keine Verschiebung.
Aktuelle Meldung vom 08.12.2009 Heiß diskutiert wurde in den vergangenen Monaten, ob die neue Maschinenrichtlinie nun zum 29.12.2009 bindend wird oder ob die so genannte Vermutungswirkung für die EN 954-1 (Stichwort Risikoanalyse) verlängert wird. Die EU-Kommission hat am 08.12. entschieden, dass es eine außerordentliche Verlängerung dieser Riskioanalyse geben wird. Die Maschinenrichtlinie selber tritt wie geplant in Kraft, die Verunsicherung ist daher noch größer geworden und es ist umso dringlicher denn je, sich damit auseinander zu setzen.
Die Festlegung einer angemessenen Dauer der Verlängerung behält sich die Europäische Kommission vor (hier ist also noch nichts entschieden). Sobald die Fristverlängerung definiert ist, werden Sie informiert. Hier zunächst ein paar Links auf aktuelle Informationen zum Thema...
http://www.vdma.org
http://www.openautomation.de/1432-0-vermutungswirkung-fuer-die-en-954-1-unter-der-neuen-maschinenrichtlinie-200642eg-verlaengert.html
http://www.maschinenrichtlinie.de/news.html#c1130

Dringlichkeitsstufe 1: Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG tritt am 29.12.2009 in Kraft. Ohne Übergangsfrist. Mit sofortiger rechtlicher Bindekraft. Und ungezählten Änderungen der Vorgängerrichtlinie 98/37/EG. Die neue Richtlinie bringt erhebliche Neuerungen primär im Konformitätsbewertungsverfahren mit sich, die sich unmittelbar auf den betrieblichen Alltag auswirken.
Mit der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geraten produzierende Unternehmen in ein verändertes Spannungsfeld von Wirtschaftlichkeit, Qualität und gesetzlichen Rahmenvorgaben. Unser Trainings- und Consulting-Angebot verfolgt vor diesem Hintergrund das Ziel, Komplexität zu reduzieren, Sicherheit zu gewährleisten und die Profitabilität nachhaltig zu stärken.
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bietet die Chance, mit vorgegebenen Lösungen, Strukturierungen und Methoden die inverkehrgebrachte Anlage/Maschine benutzungs- und rechtssicher auszulegen und über Normenanwendung den Produktentstehungsprozess zu strukturieren und eindeutig zu gestalten.
Erfahrene EPLAN-Trainer und –Consultants stellen den Anwendungsbereich der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG dar, erläutern die substanziellen Änderungen und zentralen Themen. Ins Rampenlicht rücken darüber hinaus flankierende Maßnahmen für die Prozessoptimierung. Besonderes Augenmerk gilt der Nachvollziehbarkeit und Reproduzierbarkeit der vorgestellten Lösungen, damit diese für alle Maschinen/Anlagen, die unter Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fallen, angewendet werden können.
Mit der Kombination aus Anwendung der neuen Maschinenrichtlinie und innovativen EPLAN-Methoden erhalten Anwender nicht nur Rechtssicherheit durch richtlinienkonforme Maschinenerstellung und -bewertung. Sie erzielen darüber hinaus als „Nebenprodukt“ einen weiteren Effizienzschub von Design über Projektierung bis hin zu Inverkehrbringen und Inbetriebnahme der Maschinen und Anlagen.
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